Vollschalensitz eintragen ?
Moderator: EWO
- slalom stefan
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Vollschalensitz eintragen ?
Hallo
Ich habe mir einen gebrauchten Wiechers Vollschalensitz gekauft, der eine Lehnenverstellung hat und die Sitzkonsole ist klappbar.
Nun meine Frage:
Muß ich ihn eintragen lassen oder nicht?
Auf dem Sitz ist keine Nummer oder ähnliches zu erkennen, auch auf der Konsole nicht.
Einige Schrauber Kollegen haben mir gesagt das wenn er klappbar und verstellbar ist, wäre er eintragungsfrei.Sie waren sich aber nicht so sicher.
Vieleicht kann 205 etwas dazu sagen, will ja noch weiter im MWP fahren und nicht schon bei der Abnahme scheitern.
Gruß Stefan
Ich habe mir einen gebrauchten Wiechers Vollschalensitz gekauft, der eine Lehnenverstellung hat und die Sitzkonsole ist klappbar.
Nun meine Frage:
Muß ich ihn eintragen lassen oder nicht?
Auf dem Sitz ist keine Nummer oder ähnliches zu erkennen, auch auf der Konsole nicht.
Einige Schrauber Kollegen haben mir gesagt das wenn er klappbar und verstellbar ist, wäre er eintragungsfrei.Sie waren sich aber nicht so sicher.
Vieleicht kann 205 etwas dazu sagen, will ja noch weiter im MWP fahren und nicht schon bei der Abnahme scheitern.
Gruß Stefan
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Ich würde auf jeden Fall damit zum TÜV fahren und alles in die papiere übernehmen lassen.
Es gilt glaube ich bis zu einem bestimmten Bj, dass solche Sitze nicht eingetragen werden müssen. Dafür wäre dann aber eine Bauartgenehmigung notwendig. Sonst könnte man sich auch ne Kiste Bier reinstellen.
Dazu kommt noch, dass du dich nicht mehr mit dem serienmäßigen Gurt anschnallen kannst bei einer Vollschale. Von daher sollten die H-Gurte gleich mit eingetragen werden. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Mit Verstellung am Sitz etc. sollte das auch eigentlich keine Probleme geben.
Es gilt glaube ich bis zu einem bestimmten Bj, dass solche Sitze nicht eingetragen werden müssen. Dafür wäre dann aber eine Bauartgenehmigung notwendig. Sonst könnte man sich auch ne Kiste Bier reinstellen.
Dazu kommt noch, dass du dich nicht mehr mit dem serienmäßigen Gurt anschnallen kannst bei einer Vollschale. Von daher sollten die H-Gurte gleich mit eingetragen werden. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Mit Verstellung am Sitz etc. sollte das auch eigentlich keine Probleme geben.
Re: Vollschalensitz eintragen ?
Besser Wilfried Böhmann (der Typ vom TÜV ) sagt was dazu.slalom stefan hat geschrieben:
Vieleicht kann 205 etwas dazu sagen, will ja noch weiter im MWP fahren und nicht schon bei der Abnahme scheitern.
Gruß Stefan
Für die technische Abnahme bei Slalom-VA würde m.E. eine Lehnen- , Längsverstellung und der Klappmechanismus ausreichen, damit die Sitzplatzanzahl nicht geändert werden muß.
Thomas
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Re: Vollschalensitz eintragen ?
Warum immer ich ?? Aber im Ernst, das Thema Schalensitze ist eine unendliche Geschichte. Dazu müsste man das gesamte Fahrzeug kennen.Besser …….. sagt was dazu.
Baujahr ?
Welche Gruppe? Etwa. „G“ ?
Ein 2-türer? Wahrscheinlich, denn es ist von einer klappbaren Konsole die Rede .
Hosenträgergurte oder serienmäßige Dreipunktgurte ? Diese sind an Vollschalensitzen problematisch, denn sie liegen nicht korrekt am Körper an.
Sind die Anforderungen der ECE-Norm hinsichtlich der Befestigung erfüllt ?
Eine Verstellbarkeit der Sitze ist in der StVZO nicht gefordert, man findet dies nur in den „Führerhausrichtlinien“. Das sind, wie der Name schon sagt, Richtlinien. Solche sind jedoch nur dann rechtsverbindlich, wenn in einem Gesetz oder einer Verordnung darauf verwiesen wird. Man ist als Konstrukteur bei Anwendung dieser Richtlinien auf der sicheren Seite, aber es kann auch andere Lösungen geben. Eine grundsätzliche Pflicht zum Eintrag sehe ich nicht unbedingt, weder aus Reglementsgründen (Artikel 16 ) noch aus Sicht des § 19,2 StVZO, der die Möglichkeit einer Gefährdung anderer voraussetzt. Aber ein Eintrag würde manche Diskussion mit den TK erübrigen.
Warum sollte sie nicht ? Sind die hinteren Sitze nicht mehr benutzbar, so wird die Sitzplatzzahl reduziert, auch in Gruppe G . Es muss nur die Sitzbank an ihrem Platz verbleiben.Für die technische Abnahme bei Slalom-VA würde m.E. eine Lehnen- , Längsverstellung und der Klappmechanismus ausreichen, damit die Sitzplatzanzahl nicht geändert werden muß.
Thomas
Gruß
W.Böhmann
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Vollschalensitz eintragen ?
Hallo Wilfried
Das sind doch schon ein paar Infos die mich ein Stück weiterbringen.
Erstzulassung ist 25.01.1985
Polo mit 2 Türen.
Drei Punkt Gurt würde ich auch nicht mehr nutzen wollen, deshalb kaufe ich noch einen neuen H-Gurt dazu.
Was mich immer noch stört ist, das am Sitz und an der Konsole keinerlei Nummer oder ähnliches vorhanden ist.Einzig und alleine klebt ein weißer Aufkleber mit der Aufschrift "Polo1-3" auf der Konsole.Was würde denn dann eingetragen?
Zur Zeit fahren wir "nur" Clubslalom.
Kann aber nächstes Jahr umschlagen in den nationalen Bereich, deshalb möchte ich lieber jetzt alles richtig machen, um nicht nachher umbauen zu müssen. (man träumt von Gruppe H 1300/ mit in etwa realisierbaren 120 PS) Vieleicht bleibt es aber auch Clubslalom.
Weitere Infos zum Auto/Fahrer auf www.Slalom-Polo.de
Gruß Stefan
Das sind doch schon ein paar Infos die mich ein Stück weiterbringen.
Erstzulassung ist 25.01.1985
Polo mit 2 Türen.
Drei Punkt Gurt würde ich auch nicht mehr nutzen wollen, deshalb kaufe ich noch einen neuen H-Gurt dazu.
Was mich immer noch stört ist, das am Sitz und an der Konsole keinerlei Nummer oder ähnliches vorhanden ist.Einzig und alleine klebt ein weißer Aufkleber mit der Aufschrift "Polo1-3" auf der Konsole.Was würde denn dann eingetragen?
Zur Zeit fahren wir "nur" Clubslalom.
Kann aber nächstes Jahr umschlagen in den nationalen Bereich, deshalb möchte ich lieber jetzt alles richtig machen, um nicht nachher umbauen zu müssen. (man träumt von Gruppe H 1300/ mit in etwa realisierbaren 120 PS) Vieleicht bleibt es aber auch Clubslalom.
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Gruß Stefan
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Re: Vollschalensitz eintragen ?
Das ist normal bei diesen Sitzen, ob Wiechers, König,D+W oder ähnlichen. Falls keine Rechnung mit Typbezeichnung vorliegt, kann man sich eventuell mit Prospekten behelfen, wo diese Sitze abgebildet sind. Oder bei Wiechers nachfragen.slalom stefan hat geschrieben:Was mich immer noch stört ist, das am Sitz und an der Konsole keinerlei Nummer oder ähnliches vorhanden ist...
Z.B. so: M.Schalensitz Sandtler Racing Teile-Nr. 2050S a.Konsole 33010m.Anschluss UB405 in verb. m. bauartgen. Hosenträgergurten*Eventuell:Zu Feld S1:"2" (Sitzplätze)**Was würde denn dann eingetragen?
Gruß
W. Böhmann
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Danksagung
Jau!!!!
Danke Wilfried für die Infos und 205 für den Tip mit Wilfried.
Aber noch eine letzte Frage: Gibt es denn eine Baujahr Regelung?
Gruß Stefan
Danke Wilfried für die Infos und 205 für den Tip mit Wilfried.
Aber noch eine letzte Frage: Gibt es denn eine Baujahr Regelung?
Gruß Stefan
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Re: Danksagung
Moin !slalom stefan hat geschrieben:Aber noch eine letzte Frage: Gibt es denn eine Baujahr Regelung?
Gruß Stefan
Ein bißchen spät, meine Antwort, tut mir leid. Eine exakte Grenze habe ich nicht in Erinnerung, aber bei neueren Fahrzeugen gehört der Sitz u.U. auch zum Themenbereich "Innere Sicherheit". Dazu gehören z.B.
-Seitenairbags in der Sitzlehne
- eine besondere Gestaltung der Sitzfläche, um ein Abtauchen unter dem Beckengurt zu verhindern,
- die Gurtschloßbefestigung am Sitzrahmen.
Solche Bedingungen werden von den meisten Schalensitzen durchaus erfüllt, aber Nachweise in Form von Gutachten oder ABE sind selten. zumindest bei älteren Sitzen.
So, nun gönnt mir meinen Urlaub, Samstag morgen geht es Richtung Süden.
Bis bald !
Gruß
W.Böhmann
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Danke für die Infos
Hallo Wilfried
Ich sage Dankeschön für die Infos und wünsche Dir einen schönen Urlaub.
Gruß Stefan
Ich sage Dankeschön für die Infos und wünsche Dir einen schönen Urlaub.
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