01.01.1986 bleibt Stichtag für die Gruppe G

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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thomas olaynig
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01.01.1986 bleibt Stichtag für die Gruppe G

Beitrag von thomas olaynig »

Es wundert mich, dass hierzu noch keiner was geschrieben hat. Der 01.01.1986 bleibt Stichtag bis Ende 2011, dann wird auf 25 Jahre umgestellt. Es handelt sich also um eine schrittweise Annäherung an die 25 Jahre-Regel und alle Autos mit EZ ab 01.01.1986 bleiben startberechtigt bis Ende 2011. 2012 ist dann der 01.01.1987 Stichtag usw. (Wem das zu langatmig war und wer denkt, jetzt hat der Herr Lehrer gesprochen - sorry, aber ich war mir auf Anhieb, zumindest ohne Handbuch, nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden hab und dachte mir deshalb, dass ich hier im Forum kurz aushole.)

Und meine Meinung gibt's auch gleich noch dazu: Ich freu mich, weil ich mit EZ 1987 unmittelbar betroffen bin und so mit vorhandenem Material weiterfahren kann.
rananslimit.
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205

Beitrag von 205 »

Ähem...m.E. nicht ganz wie du geschrieben hast, Thomas.

Fahrzeuge mit Zulassung 1986 sind in der kommenden Saison nicht mehr in der Grp.G startberechtigt, ein 87er nur noch in 2007 usw. also wie bisher (20 Jahre Regelung).

6. Modell-Gültigkeitsdauer für G-Fahrzeugliste
Die Fahrzeuge sind bis zum 31. Dezember des 20. Jahres nach der Fahrzeug-Erstzulassung gültig. (Art. 3)


Umstellung ab 2011 auf die neue "G-Homologation" heißt im Klartext, dass erst die Baujahre ab 1991 in die 25 Jahre Regelung fallen werden.

Beispiel: Ein Fahrzeug Bj. 1990 darf in 2010 das letzte Mal in der Grp.G starten; ein 91er hingegen noch bis 2016.

Gruß,
Thomas

Quellenangabe: vgl. DMSB Vorstart 1-2/2007 S.32
vgl. Erläuterungen G-Fahrzeugliste ;)
Heiko
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Beitrag von Heiko »

Hi Thomas

Das ist nicht richtig. Laut DMSB Handbuch 2007 ist es so, das ab dem 01.01.2012 sind nur Fahrzeuge zugelassen, deren Erstzulassung nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,...

Also darf ich mit einem 87iger Fzg. bis Ende 2012 in der Gruppe G starten und nicht bis Ende 2007.

Davor steht widerrum, das die Regelung der Erstzulassung nach dem 01.01.1986 ist bis zum 31.12.2011 gültig.

Mal zusammen und einfach bedeutet das, das alle Fahrzeuge ab der Erstzulassung ( 01.01.1986 ) 25 Jahre gültig für die Gruppe G sind.

Gruß

Heiko

PS: Noch länger Golf fahren! "freu" :)
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EWO
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Beitrag von EWO »

Da sieht man mal was Regeln wert sind die nicht mal "alte Hasen" gleich verstehen. Wie soll es dann Einsteigern ergehen ?

Wann versteht des der DMSB endlich das die Aktiven keine Juristen sind, sondern einfach am Hobby Spaß haben wollen egal welchen Bildungsstand sie haben.
205

Beitrag von 205 »

Stimme dir voll zu, EWO.

Das ist wieder typisch DMSB: Eindeutig zweideutig... :roll:
Schöni
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Beitrag von Schöni »

:?: :?: :?: :?:
Also meinen IS, Baujahr 1990, dürfte ich noch bis 2015 in der G bewegen. ???
Ich finde das auch immer wieder toll, wie viel Raum für Interpretationen so ein Eintrag im Handbuch hat.
Wenn selbst Leute die schon einige Jahre im Motorsport tätig sind, sich nicht mal einigen können. :( :lol: Aber dafür ist das Forum ja gut.
Es ist schon toll, was man, alleine, so alles mit der G Fahrzeugliste erlebt.
TK 1 : "Die mußt Du haben, ohne kein Start bei uns"
TK 2 : "Was soll denn das G Datenblatt" ?
TK 3 : "Na dann lassen wir das mal ohne durchgehen heute"
TK 4 : "Das blöde Stück Papier wird doch schon lange nicht mehr benötigt."
:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:
Ich finde das immer wieder super wie selbst die Sportkommisare ins rudern kommen mit dem Handbuch. Am Anfang meiner aktiven Zeit im Motorsport habe ich auf einer VA mal einen TK gefragt, ob ich verstellbare Stabis in der G fahren darf. Der O Ton war damals, nach ca. 25 Minuten blättern im Handbuch und beratschlagen mit seinem Kollegen: "Das könnte sein aber genau weiß ich das jetzt auf Schlag auch nicht."
Bremsen versaut nur die Felgen ........
Heiko
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Beitrag von Heiko »

Also ich finde das was im Vorstart steht, verstehe ich auch so wie 205 es schrieb, aber das was im Handbuch geschrieben wurde, versteh ich wieder anders.

Ganz Komisch. Ist ja wie STVO ! :D
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EWO
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Beitrag von EWO »

Vielleicht mag ja mal einer der DMSB-Leser sich hier äußern.
Falls eine Forumsanmeldung (aus welchen Gründen auch immer) nicht erwünscht ist, so kann derjenige sein Statement gern mir per email schicken und ich setze es dann in Vertretungn hier rein.
Obwohl wir ja wissen das Didi Lenz hier als DMSB-Mitglied registrierter User ist und dies somit übernehmen könnte.

Nun man los....
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thomas olaynig
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Beitrag von thomas olaynig »

Genau aus diesem Grund hat es mich gewundert, dass keiner was geschrieben hat. Ich war mir auch erst mit Handbuch sicher, mit dem Vorstart-Passus allein hatte ich es nicht verstanden. Hier gepostet habe ich erst nachdem ich mit Herrn Fürst/DMSB telefoniert habe.
rananslimit.
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205

Beitrag von 205 »

thomas olaynig hat geschrieben:Genau aus diesem Grund hat es mich gewundert, dass keiner was geschrieben hat. Ich war mir auch erst mit Handbuch sicher, mit dem Vorstart-Passus allein hatte ich es nicht verstanden. Hier gepostet habe ich erst nachdem ich mit Herrn Fürst/DMSB telefoniert habe.
Danke, Thomas. Die meisten Lizenznehmer haben die Fibel 07 noch gar nicht. Dies wird wohl der Grund sein, dass niemand hellhörig geworden ist.

Wenn deine Textzeilen sinngemäß von Herrn Fürst stammen, dann sind ja nun alle Unklarheiten beseitigt und er muß nicht unnötig genervt werden.

Gruß,
Thomas
Lars
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Beitrag von Lars »

Der 01.01.1986 bleibt Stichtag bis Ende 2011, dann wird auf 25 Jahre umgestellt

Also eigentlich ist doch alles klar. 86er Autos dürfen bis einschließlich 2011 fahren, 87er dann bis Ende 2012 (2012-1987 = 25 Jahre). Alles andere wäre ja auch nicht richtig; denn würde man von jetzt auf gleich die Regelung auf 25 Jahre setzen, so dürften plötzlich wieder schon längst in Ruhestand geschickte G-Autos fahren :!:

Gruß Lars
PS: der orange Manta steht zum Verkauf; Näheres demnächst in den Kleinanzeigen oder per Mail
205

Beitrag von 205 »

Lars hat geschrieben: ....Alles andere wäre ja auch nicht richtig; so dürften plötzlich wieder schon längst in Ruhestand geschickte G-Autos fahren...
...was dann nicht das erste Mal wäre...schon "totgesagte" Grp.G Fahrzeuge wurden beispielsweise 2001 wiederbelebt indem die Gültigkeit der G-Datenblätter um 3 Jahre verlängert wurde (damals von 12 auf 15 Jahre)...

Nichts ist unmöglich, Lars und diese Quelle findest du auch nicht mit Google oder anderen Suchmaschinen im www :lol: :lol: :lol:

Thomas :wink:
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