Definition "Fahrgastraum" bei der Kraftstoffanlage

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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VW Racer
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Definition "Fahrgastraum" bei der Kraftstoffanlage

Beitrag von VW Racer »

Hallo.

Es geht kurzgesagt um die Kraftstoffanlage für ein Gruppe-H Fahrzeug (Golf1)


Das DMSB-Reglement besagt, dass sich der Kraftstoffbehälter (welcher bei Veranstalltungen unter 50km freigestellt ist) nicht im Fahrgastraum befinden darf. Desweiteren muss beim verlegen des Einfüllrohres durch den Fahrgastraum ein FIA-Rückschlagventil verbaut werden.

Mein Lösungsansatz:
Sollte man nun einen handelsüblichen 20l-Renntank in der Reserveradmulde unterbringen, den Tankstutzen unterhalb der Heckklappe anbringen und das Rohr in einem flachen Winkel in den Tank führen würde, wäre die ganz Konstruktion innerhalb des Fahrgastraums und somit unzulässig.
Wenn man nun die gesamte Konstruktion z.B. mit Metallblech verkleidet (Platte auf die Reserveradmulde und einen "Metalltunnel" um das Einfüllrohr), befindet sich der Tank nun im Fahrgastraum?

Der serienmäßige Tank und das Einfüllrohr sind ja auch nur mit dünnem Blech vom "Innenraum" getrennt. Auf den ersten Blick ist der Tank quasi im Kofferraum verbaut, jedoch ist eine vergleichbare Trennung vom restlichen Innenraum gegeben, die im Serienzustand als zulässig angesehen wird.

Was meint ihr dazu?
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EWO
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Beitrag von EWO »

Ich denke eine gasdichte Trennung in einem abgeschotteten Bereich ist eine Trennung vom dem zitierten Fahrgastraum.
Aber wie es der DMSB wirklich sieht, solltest du erfragen. Es gilt böse Überraschungen zu vermeiden.
205

Beitrag von 205 »

Wenn die Sache mit der Metallplatte wirklich gas- und flüssigkeitsdicht abgeschlossen wird, dann kann es bei der TA keine Probleme geben. Habe eine ähnliche Lösung schon bei mehreren Grp.H Polo gesehen.

Thomas
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