Polo 86C mit Motorumbau trotzdem in G zugelassen?

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

StefanT

Polo 86C mit Motorumbau trotzdem in G zugelassen?

Beitrag von StefanT »

Hallo zusammen,
auf meine alten Tage würde ich gerne ein bisschen mit dem Slalomfahren anfangen. Dazu würde ich gerne mein 84er VW Polo QP verwenden. Der wurde damals mit einem 1,3l 75PS Vergasermotor mit Schlepphebel (MKB GK) ausgeliefert. Ich habe diesen vor ein paar Jahren auf den neueren 1,3l 75PS Einspritzermotor mit Hydrostössel (MKB 3F) umgebaut.
Der Polo an sich wurde ab 88 oder 89 ab Werk mit dem 3F Motor ausgeliefert. Darf ich mit dem umgebauten Auto in der G fahren oder nicht. Wenn nicht, in welcher Klasse dürfte ich mit dem Auto antreten?

Best,
StefanT
JochenRheinwalt
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Beitrag von JochenRheinwalt »

Hallo StefanT,

da 1984 im Polo noch keine Hydros verbaut wurden, ist eine Einstufung in die G meines Erachtens nicht möglich. Außerdem haben sich da die ABE-Nummern geändert von 86c auf 86c 2F.
Also entweder den Vergasermotor wieder aktivieren oder eine jüngere Karosse anschaffen.

Diese Aussage möchte ich aber nicht in Stein meißeln, vieleicht könnte mal jemand das hier geschriebene nachprüfen.


Gruß
jochenacm
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Gast

Beitrag von Gast »

Servus Jochenacm
jochenacm hat geschrieben:Hallo StefanT,
Für die Anrede darf man das T am Schluss gerne weglassen. Das steht da nur, weil Stefan ja eher eine Gruppenbezeichnung, denn ein Eigenname ist. ;)
jochenacm hat geschrieben: Also entweder den Vergasermotor wieder aktivieren oder eine jüngere Karosse anschaffen.
Der Vergasermotor ist schon lange nicht mehr mein. Der treibt (oder trieb?) im Gegensatz zu mir schon lange aktiven Motorsport. ;)
Wie wäre das denn, wenn ich die Herrn vom TÜV dazu kriege, das sie mir die Kiste auf die Typschlüsselnummer des neueren Modells umschlüsseln? Wäre das dann OK?
Extra was neues Anschaffen würde ich wirklich gerne vermeiden. Meine Frau könnte sonst zur Möderin werden. Schon beim achten Auto hat sie ziemlich gemault, ich solle meine "Schrottsammlung" jetzt langsam mal wieder dezimieren. ;)

Ich kämpfe mich so langsam hier durchs Forum, da ist mir gleich noch eine Frage gekommen:

Die von mir auf innenbelüftet (Stand G40) umgerüstete Bremse müsste ich wieder zurückrüsten - oder? Habe ich das richtig verstanden, dass ich auch keine ATE PD fahren darf? Wie schaut es dann mit Ferodo DS2000 aus?
Wie kriege ich denn raus, was speziell bei meinem Fahrzeugmodell abweichend von der Serie erlaubt ist? Hier im Forum liest man schonmal was wie geänderte Domlager, andere Motorlager usw. Gibt's da eine Übersicht? Im Gruppe G Reglement habe ich dazu nichts gefunden. Oder habe ich das überlesen?
jochenacm hat geschrieben: Diese Aussage möchte ich aber nicht in Stein meißeln, vieleicht könnte mal jemand das hier geschriebene nachprüfen.
Auf jeden Fall schonmal danke, für deine Meinung.

Best,
StefanT

Gruß
jochenacm[/quote]
JochenRheinwalt
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Beitrag von JochenRheinwalt »

Hallo Stefan (ohne "T") :wink:

Ich würde dir nahelegen, F2005 zu fahren. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, ob das da mit dem Hydrokopf in Ordnung geht, aber wenn du noch Bremsen zurückrüsten müßtest würde das einen Mehraufwand bedeuten, der garnicht sein müßte, wenn du nicht in der G fährst.

Besorg dir doch einfach mal ein DMSB-Handbuch :!:
Da steht alles drin, was du darfst oder nicht darfst.
Ein Lizensnehmer wird dir das sicher gerne übergeben, da in kürze eh ein neues auf den Markt kommt.

Gruß

jochenacm
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PumaTreter
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Beitrag von PumaTreter »

Moin Stefan,

bei http://www.rennslalom-cup.de findest du das technische Gruppe G Reglement. Die beiden wichtigsten Aussagen stehen am Anfang und lauten in etwa: "Was hier nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten" und "Eine erlaubte Änderung darf keine verbotene nach sich ziehen". So spezielle Fragen, ob man das Auto umschlüsseln kann, solltest du direkt telefonisch oder per eMail mit einem Techniker beim DMSB klären.

Die geänderten Domlager sind meines Wissens nach erst recht spät vor Saisonstart 2005 erlaubt worden und stehen vielleicht nicht im 2005er Reglement. Vielleicht findest du da etwas bei http://www.dmsb.de -> Service -> Automobilsport -> Slalom. Lizenznehmer erfahren von solchen Änderungen im "Vorstart", einer Zeitschrift des DMSB, die fast monatlich erscheint.

Aber wenn's nicht nur der Motor, sondern auch die Bremsen sind, die verändert wurden, sieht es mit einem einfachen Einstieg in die Gruppe G schlecht aus. Ebenso müssen für die Gruppe G die Bremsbeläge (die an sich zwar freigestellt sind), straßenzugelassen sein.

Beste Grüße, Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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ingo gutmann
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Beitrag von ingo gutmann »

Hallo Stefan,

jede Änderung im Typbereich eines Fahrzeuges schliesst die Gruppe G-Zulassung aus.Zu jedem Typschlüssel gehört ein Motortyp.Jede Änderung des Motortyps ist unzulässig.

Ebenfalls darf kein TÜV-Beamter eine Typ-Schlüssel-Nummer abändern.

Ingo
chrisbuschee

Re: Polo 86C mit Motorumbau trotzdem in G zugelassen?

Beitrag von chrisbuschee »

StefanT hat geschrieben:Hallo zusammen,
auf meine alten Tage würde ich gerne ein bisschen mit dem Slalomfahren anfangen. Dazu würde ich gerne mein 84er VW Polo QP verwenden. Der wurde damals mit einem 1,3l 75PS Vergasermotor mit Schlepphebel (MKB GK) ausgeliefert. Ich habe diesen vor ein paar Jahren auf den neueren 1,3l 75PS Einspritzermotor mit Hydrostössel (MKB 3F) umgebaut.
Der Polo an sich wurde ab 88 oder 89 ab Werk mit dem 3F Motor ausgeliefert. Darf ich mit dem umgebauten Auto in der G fahren oder nicht. Wenn nicht, in welcher Klasse dürfte ich mit dem Auto antreten?

Best,
StefanT
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Hallo,
>soviel ich weiß, hat die Fahrzeugliste in der Gruppe "G" für das

>betreffende Fahrzeug eineGültigkeit von 20Jahren.Dann wäre bis Ende

>2004 für den o.g. Polo.

> Wolfgang
StefanT
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Beitrag von StefanT »

Servus Ingo,
ingo gutmann hat geschrieben:Hallo Stefan,
Zu jedem Typschlüssel gehört ein Motortyp.
Das stimmt so nicht ganz. Gerade speziell bei meinem Auto ist es so, dass der Typschlüssel Hersteller 0600 (klar), Modell 579 für den 86C mit zwei verschiedenen Motoren verwendet wurde. Eben einmal mit GK Motor und einmal für das gleiche Auto mit Hydrostösselmotor. Die Info habe ich zumindest so TecDoc entnommen.
ingo gutmann hat geschrieben: Ebenfalls darf kein TÜV-Beamter eine Typ-Schlüssel-Nummer abändern.
Das war früher mal so. Laut meinen Infos sind die Herren heutzutage dazu angehalten bei möglicher Umschlüsselung (z.B. Umrüstung auf größeren Motor, der so in der Karosse verkauft wurde) dies auch zu tun. Dürfen tun sie's auf jeden Fall, ich habe das wegen eines "Downgrades" von G40 auf 55PS Maschine erst Nachgefragt.
chrisbuschee hat geschrieben: Hallo,
>soviel ich weiß, hat die Fahrzeugliste in der Gruppe "G" für das

>betreffende Fahrzeug eineGültigkeit von 20Jahren.Dann wäre bis Ende

>2004 für den o.g. Polo.
Bezieht sich das wirklich auf die Erstzulassung des Fahrzeugs? Ich hatte das so verstanden, dass sich das auf da Modell bezieht und das wurde ja bis 94 gebaut (Die Typschlüssel haben sich nicht geändert). Wenn das wirklich so wäre, könnte ich G fahren ja eh vergessen... :(

PumaTreter hat geschrieben: So spezielle Fragen, ob man das Auto umschlüsseln kann, solltest du direkt telefonisch oder per eMail mit einem Techniker beim DMSB klären.
Gibt es da eventuell einen speziellen Ansprechpartner an den man sich wenden könnte?
Ich habe mir gerade mal die G_Fahrzeugliste angeschaut, da sind mit der Typschlüsselnummer 579 gleich drei Polos in der G gelistet. Mit ABE C292, C292/1 und C292/2. Unterschied liegt in den Leergewichten und teilweise bei den Motoren. Was ich nicht verstehe, ist genau das kleine Problem da mich plagt: Meiner war ursprünglich ABE C292, ist jetzt - natürlich bis auf die Änderungen an der Bodengruppe (etwas breiterer Mitteltunnel, damit der Kat Platz hat) Stand ABE C292/1...
Wird wohl wirklich drauf rauslaufen, dass ich mal in Frankfurt anrufe...

Best,
StefanT
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Hans Bauer
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Beitrag von Hans Bauer »

Hallo Stefan,

die Aussage 20 Jahre ab EZ in der Gruppe G stimmt definitiv.

Du kannst mit diesem Auto nur Gruppe F oder H fahren.

mit sportlichen Grüßen

Hans Bauer
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Andreas

Beitrag von Andreas »

Hallo,

stimmt das mit den 20 Jahren wirklich?
Ich habe im Gruppe G-Reglement im 2005´er DMSB-Handbuch bzgl. der Zulassung eines Fahrzeugs nichts dergleichen gefunden.
Dort steht nur ".... dessen Erstzulassung nach dem 01. Januar 1986 erfolgte." Das Gruppe Reglement ist Stand 07.01.2005, die Fahrzeugliste, wo die 20 Jahre aufgeführt sind, aber Stand 28.10.2004.
Wird das 2006 auf ".... Erstzulassung nach dem 01.Januar 1987 erfolgte" geändert?
Sonst müsste das Gruppe-G Reglement im Handbuch doch mehr Gültigkeit als die Fahrzeugliste haben, oder?
Ich habe einen Golf 2 GTi 16V, BJ. 1986, und wollte damit dieses Jahr sporadisch Rallyes fahren. Ich hoffe nicht, dass ich meine Arbeit nur für ein Jahr in dieses Auto stecke.

Schöne Grüße
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PumaTreter
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Beitrag von PumaTreter »

Hallo Andreas,

ich bin sicher, dass das Reglement für 2006 entsprechend geändert wird und nur Autos nicht älter als 20 Jahre zugelassen sind. Bis 2005 gab es sogenannte Gruppe G Datenblätter, die jeweils 20 Jahre für das Fahrzeug gültig waren.

Hier von Prioritäten bei der Gültigkeit von Reglement und Fahrzeugliste zu sprechen halte ich für keine gute Idee, denn im Endeffekt sind beide offizielle Dokumente des DMSB, von denen das eine (Fahrzeugliste) eine Ergänzung zum anderen (Techn. Gr. G Reglement) ist. Beide sind immer und voll gültig, wenn es Widersprüche gibt, direkt beim DMSB nachfragen, die Telefonnummern der Techniker stehen beim DMSB auf der Homepage.

Deine Arbeit ist aber sicherlich nicht umsonst, wenn du dich dazu entschließt nicht in der seriennahen Gruppe G, sondern in der (leicht) verbesserten Gruppe F fährst.

Grüße, Achim
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EWO
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Beitrag von EWO »

Andreas hat geschrieben: Wird das 2006 auf ".... Erstzulassung nach dem 01.Januar 1987 erfolgte" geändert?
Ich denke nicht das es geändert wird.
Man hatte früher eine rollierende Altersbegrenzung und hat auf bitten der Fahrerschaft den Startpunkt der G-Gültigkeit festgesetzt. Damit wird ab 2006 die 20 Jahre erreicht.
Heiko
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Beitrag von Heiko »

ups ein zu viel]
Zuletzt geändert von Heiko am Di Jan 24, 2006 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
Heiko
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Beitrag von Heiko »

Schau einfach mal -> http://www.dmsb.de/content/dokumente/dmsb_1050.pdf
In dieser Liste suchst dein Fahrzeug raus und schaust auf die ganz rechte Seite ( Erteilung ABE ) da steht ein Datum in der Spalte deines Fahrzeuges und da rechnest du 20 Jahre drauf und dann weisst du wie lang du fahren darfst in der Gruppe G.

Gruß[/img]
Andreas

Beitrag von Andreas »

Danke für die schnellen Antworten.

Hatte den Golf auf Basis des Handbuches 2005 gekauft und gehofft,geglaubt die Zulassung 1986 hätte bis in die Ewigkeit bestand.
Pech gehabt, die Gruppe F2005 möchte ich eigentlich meiden.

Bis denn und schöne Grüße
Andreas
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