F2000000000 ohne Ende

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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spazzola
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F2000000000 ohne Ende

Beitrag von spazzola »

Ist das eigentlich wirklich so schwer ein Reglement zu machen, welches mal passt?
Das ganze monatliche Nachkarten in der F2005 finde ich ein wenig albern.
Vielleicht sollten die Herren mal in Klausur gehen und erst wieder rauskommen wenn das Reglement steht?

Letzten Monat durfte der Luftmengen oder -massenmesser wieder eingebaut werden, nun fällt ein, dass ein K&N kein Luftfilter ist...was ist denn mit dem Honda S2000 der serienmässig einen konischen Filter in einer Box hat?
Warum können nicht wenigstens die neuen Formulierungen wasserdicht sein?
Ich dachte die meisten hätten Freude am fahren und nicht daran hinter dem DMSB herzuschrauben??
Ist nach der Präzisierung des Achspassus eine Dreiecksquerlenker Vorderachse am Polo noch statthaft?

Dürfen die Ampelraser die Ihre K&N 57i Kits eingetragen haben nun nicht mehr F2005 fahren?

So liebe ich Präzisierungen!
Salu2
EDE
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EWO
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Beitrag von EWO »

Eric, ich verstehe das auch nicht.
Vielleicht ist dies ja ein weiterer Schritt der Vereinfachung der Technikstruktur im DMSB-Bereich.

Bei hoher Flughähe sehe ich den "großen" Slalomsport (den heutigen RSC als vermarktbare Deutsche Meisterschaft) nur mit der Gruppe H und FS, die "normalen" DMSB-Veranstaltungen mit den regionalen Meisterschaften mit Gruppe G und H bestenfalls N dazu und der Clubslalom ohne Technik-Gruppen aber mit STVZO-Basis und Leistungsgewichtsklassen als Einstieg ohne DMSB-Bezug.
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spazzola
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Flugverbot!

Beitrag von spazzola »

Hallo EWO,
wenn das so ist dann erteile ich Dir Flugverbot! :lol:
Das macht doch wenig Sinn, wenn die Gruppen und Klassen sich so stark unterscheiden dass nur die Gruppe H als Schnittmenge bleibt, oder?

Anbei meine Anfrage beim DMSB:
Hallo Herr Günther,

beim Aufschlagen des neuen Vorstarts habe ich mich mal wieder wundern müssen!

Der Luftfilterpassus für die F2005 scheint mit weder logisch, noch eindeutig beschrieben.

Nach meinem Verständnis darf ich nun irgendein Gehäuse fahren, in dem ein Filter ist.
Dann kann ich also ein Seriengehäuse nehmen, perforieren bis nur noch das nötigste steht und darein eine Schaumstoffplatte oder einen K&N Plattenfilter bauen.

Darf ich auch um einen zylindrischen K&N eine Box bauen?

Wie muss diese beschaffen sein? Wie groß darf der Lufteintritt sein?
Wenn dieser freigestellt ist, kann ich die Box dann an einer oder mehreren Seiten offen lassen?
Eine solche Box mit zylindrischem Filter ist beim Honda S2000 Serie!

Woher kommt die Motivation diese Einschränkung vorzunehmen, der einzige Vorteil der offenen Filter ist aus meiner Sicht die Flexibilität und der Platzbedarf beim Einbau, es gibt viele der sog. 57i Kits mit TÜV GutachtenÂ…

Ähnliches gilt für den Achspassus.

Darf dann ein Polo 1 oder 2 an er VA Dreiecksquelenker fahren?
Darf er die originalen Querlenker und den Stabbi so umbauen dass diese wie Dreiecksquerlenker funktionieren?

Darf ein Querlenker so abgeschnitten und umgeschweißt werden, dass Unibal montiert werden können?

Dürfen Stabbis weggelassen werden?

Mit der Bitte um baldige Antwort, und der Hoffnung dass die Interpretationsspielräume in zukünftigen „Präzisierungen“ nicht mehr so riesig sind,
verbleibe ich.
Mit freundlichen Grüßen




Eric Brée
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Erich
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Beitrag von Erich »

Ich habe mal beim DMSB nachgefragt.

Antwort:
Die Größe und Form der Einlaßöffnung des Luftfiltergehäuses ist nicht vorgegeben.
Beispiel: Bei einem Gehäuse in Form eines Würfels dürfte sogar eine ganze Seite fehlen.

Für K&N i-Filter: einen Luftschlauch im Durchmesser des Filters drüberschieben, Rückseite zumachen, schon hat man ein Gehäuse.... :idea:

Ich lasse mir das ganze auch noch schriftlich geben.

Problem gelöst, über den Sinn einer solchen Regelung habe ich nur ein Grinsen übrig. Frei nach dem Motto: nicht ärgern, nur wundern.

Gruß

Erich
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Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
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spazzola
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Einfach mal abwarten

Beitrag von spazzola »

Ich habe auch nachgefragt...habe ja schon fast eine Standleitung... :lol:
Sagen wir es mal so, im Technikausschuss kam jemand damit an, dass offene K&N´s doch nichts in der F2005 verloren hätten..da dem keiner widersprach ward die Präzisierung im Vorstart geboren.
Bloss das es diese Dinger mit TÜV gibt und dass ein Gehäuse nicht so einfach sinnvoll zu definieren ist wurde klar als die Telefone nicht mehr still standen.....
Es wurde mir eine Überarbeitung dieses Passus angekünfigt, also nun nicht in alle 5L Eimer ein Loch schneiden und über die K&N´s schieben....
Abwarten und Tee trinken!
Prost!
spazzola
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Negra
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Beitrag von Negra »

War eigentlich nicht von anfang an klar das die K&N´s verboten sind?
Steht doch ganz deutlich drin, "...muss durch ein Luftfiltergehäuse geleitet werden", sicher das Geripp des K&N filter könnte man auch als Gehäuse interpretieren.
Aber es gibt auch andere wenn nicht bessere Lösungen (z.b. Sandtler B1 und B2 Systeme).
Naja aber eine Klarstellung kann in keinem Falle verkehrt sein.
-technical courage is faster than money-
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EWO
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Beitrag von EWO »

solche Diskussionen zeigen deutlich,d ass das regelwekr am Ziel vorbeigeht.
Es wird wieder nach Gesetzlücken gesucht und damit wird wieder das Geld oder Erfindungsreichtum ins Spiel kommen und man wird sich mehr und mehr über Formulierungen, Präzisierungen und Auslegungen streiten.
Ich plädiere bei solchen Nebensachen wie Luftfilter FREISTELLUNG oder SERIE. Dann gibt es keinen Ärger.
Ähnluichen Unsinn gibt es bei den von mir schon mehrfach zitierten Regeln für die Außenspiegel. Was soll der Unsinn sowas zu reglementieren zumal in der F ja die STVZO die Grundlage ist !!
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