F 2005 Art. 10 (Bremsanlage)

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

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Wilfried Böhmann
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Eintrag ungültig ??

Beitrag von Wilfried Böhmann »

205 hat geschrieben:
Wilfried Böhmann hat geschrieben:Sollte eine solche ausschließlich hydraulische Feststellbremse irgendwo eingetragen sein, so ist dieser Eintrag schlichtweg ungültig, weil den Vorschriften widersprechend.
m.f.G. W. Böhmann
Hallo Wilfried,

wie kann denn ein Eintrag "für ungültig erklärt werden"?
Den Veranstaltern von Rallyes werden min. 60% des Teilnehmerfeldes geraubt... :wink:
Moin!
Ganz einfach : Was wir hier kurz und knapp " Eintrag" nennen, ist rechtlich gesehen ein Gutachten nach § 21 bzw. §19,2 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ( so heißt der wirklich, abgekürzt "aaS"), in dem er die Vorschriftsmäßigkeit des betreffenden Fahrzeuges auch nach der beschriebenen Umrüstung bescheinigt. Unter besonderen Umständen kann durch die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung von einzelnen Vorschriften erteilt werden, wenn triftige Gründe vorliegen. Man erinnere sich an die gelbe Fernlichtkontrollleuchte beim Golf I oder die Neigung des hinteren Kennzeichens beim Manta B ( 5 Grad gegen Fahrtrichtung ). Diese Genehmigungen werden jedoch nicht erteilt für gezielte nachträgliche Umbauten.
Der Eintrag vorschriftswidriger Bauteile erfüllt den Tatbestand der Falschbeurkundung und kann strafrechliche Folgen für den aaS haben. Es sind auch Schadenersatzforderungen von Fahrzeughaltern bekannt, deren "Eintrag" daraufhin zurückgezogen wurde und dann im Regen standen...

Mit deinem Hinweis auf die 60%-Quote magst du recht haben, aber dort handelt es sich gewiß nicht um rechtswidrige Einträge, sondern es wird über die im Brief beschriebenen Änderungen hinaus geschraubt und umgerüstet. Übrigens nicht nur bei Rallyes !

Um beim eigentlichen Thema "hydraulische Feststellbremse" zu bleiben: Was spricht dagegen, die originale Feststellbremse beizubehalten und zusätzlich eine hydraulische Ansteuerung der hinteren Betriebsbremse über einen Fly-off-Hebel zu installieren? Ein wenig aufwendig zwar, aber wenn es gut gemacht wird, kann es sogar "vorschriftsmäßig" im Sinne der StVZO sein.

mfG.

W. Böhmann
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