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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 10:36
von Sportfahrer
Moin,

frisch auf den Tisch die NDE 2019

guckstu hier:

https://www.adac-niedersachsen-sachsen- ... Slalom.pdf

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 11:07
von Michael Schneppe
Also tatsächlich nach 15 Jahren urplötzlich und noch für dieses Jahr Wagenpass oder Strassenzulassung. :shock:

"Schönen Dank" an die Verantwortlichen. :roll:

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 11:27
von EWO
18-jährige dürfen nur bedingt starten, bzw. der VA kann sie ausschließen.
Das sollte 2017 und 2018 schon an die DMSB-Bestimmungen angepasst werden.
Ich hoffe für die dieses Jahr 18 werdenden Nachwuchsfahrer, dass kein VA diesen Passus anwendet.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 11:56
von Reinhard Stoldt
EWO hat geschrieben:18-jährige dürfen nur bedingt starten, bzw. der VA kann sie ausschließen.
Das sollte 2017 und 2018 schon an die DMSB-Bestimmungen angepasst werden.
Ich hoffe für die dieses Jahr 18 werdenden Nachwuchsfahrer, dass kein VA diesen Passus anwendet.
Irgendwann wird es in Südbaden durch natürlichen Abgang eine Änderung geben :mrgreen: und die Jahrgänge angepasst werden.
Wenn aber ein Veranstalter dessen ungeachtet einen Fahrer Jahrgang 2001 ohne die geforderte Bestätigung fahren lässt, ist es nach wie vor ein Regelverstoß.
Mir ist aber bisher nicht bekannt geworden, dass jemand an dieser Hürde hängen geblieben ist, oder hat jemand von so einem Fall gehört?

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 11:58
von dittmar ford
Moin ,also ich bin der Meinung das diese Erneuerungen wieder mal ein Schuß nach hinten sind denn es geht doch eigentlich um Slalom und nicht um Formel 1 man kann uns auch den Spaß verderben denn unsere kleinen Serien so zu bearbeiten das ist doch Mord oder? :oops:

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 12:11
von Sportfahrer
Michael Schneppe hat geschrieben:Also tatsächlich nach 15 Jahren urplötzlich und noch für dieses Jahr Wagenpass oder Strassenzulassung. :shock:

"Schönen Dank" an die Verantwortlichen. :roll:
Klassischer Fall von Verschlimmbesserung :lol:

für lupenreine Gruppe F Fahrzeuge die im DMSB Sport mit gültigem Wagenpass für die F starten, ist ein Start in der Gruppe 3 nur möglich wenn man im Rahmen
einer Wagenpassabnahme die Gruppe FS nachtragen lässt.

Und wer nun denkt, dass man nun endlich die Scheibenfolie losgeworden ist, befindet sich auf dem Holzwege. Um zukünftig in der Klasse 3 zu starten,
benötigt man einen gültigen Wagenpass , ausgestellt für die Gruppe FS. Fahre ich nun zur Wagenpassabnahme , wird das Fahrzeug durch den
DMSB Sachverständigen nach den Kriterien des DMSB (Handbuch blauer Teil Seite 40 Wagenpassbestimmungen) überprüft.

Der DMSB-Sachverständige soll bei der Abnahme
die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
für den wettbewerbsmäßigen Einsatz prüfen.
Er hat dabei insbesondere das Vorhandensein der
notwendigen Sicherheitsausrüstung zu kontrollieren
.


Mit anderen Worten, wenn alles mit rechten Dingen zugehen soll :
Ohne Folie kein gültiger Wagenpass der Gruppe FS . Und ohne Wagenpass kein Start in der Gruppe 3.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 12:26
von HaPe
Hallo Dirk !
für lupenreine Gruppe F Fahrzeuge die im DMSB Sport mit gültigem Wagenpass für die F starten, ist ein Start in der Gruppe 3 nur möglich wenn man im Rahmen
einer Wagenpassabnahme die Gruppe FS nachtragen lässt.
Ich kann mich noch ganz dunkel an eine Aussage von Eckehard im großen 2017er NDE-Thread erinnern, wo er zum Ausdruck brachte, dass es nicht das Ziel der NDE ist alle DMSB-Fahrzeuge das Starten dort zu ermöglichen.

https://rennsportforum.de/phpbb/viewtop ... 105#p96349

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 12:28
von dittmar ford
Ist das nicht Super ich glaube ich werde aufhören denn das muß ich mir jetzt überlegen obwohl wir gemeinsam Spass daran haben aber da liegt der Fehler Spass haben ist verboten da geht doch was das zu unterbinden!!!!

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 12:49
von Reinhard Stoldt
Sportfahrer hat geschrieben: für lupenreine Gruppe F Fahrzeuge die im DMSB Sport mit gültigem Wagenpass für die F starten, ist ein Start in der Gruppe 3 nur möglich wenn man im Rahmen
einer Wagenpassabnahme die Gruppe FS nachtragen lässt.
Wer einen Wagenpass beantragt hat und seine Gedanken beieinander hatte, wird neben den Gruppen F und H auch die FS drin stehen haben. Der Zwang zum Nachtragen einer Gruppe wird wohl nicht viele treffen.
Sportfahrer hat geschrieben: Und wer nun denkt, dass man nun endlich die Scheibenfolie losgeworden ist, befindet sich auf dem Holzwege. Um zukünftig in der Klasse 3 zu starten,
benötigt man einen gültigen Wagenpass , ausgestellt für die Gruppe FS. Fahre ich nun zur Wagenpassabnahme , wird das Fahrzeug durch den
DMSB Sachverständigen nach den Kriterien des DMSB (Handbuch blauer Teil Seite 40 Wagenpassbestimmungen) überprüft.
Wer zu deinem Sachverständigen geht, den wird es unter Umständen treffen :(

Die Ausnahmeregelung zur Scheibenfolie befindet sich in den Bestimmungen, da es in der Vergangenheit ein heftiges Gejammer wegen dieser Folien gab und ist nicht wegen der Wagenpass-Fahrzeuge sondern wegen der StVZO-zugelassenen Fahrzeuge enthalten.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 12:50
von Eric W.
Sportfahrer hat geschrieben:Ohne Folie kein gültiger Wagenpass der Gruppe FS . Und ohne Wagenpass kein Start in der Gruppe 3.
Damit hast du vermutlich recht, wobei ich annehme, dass die Scheibenfolie vormals hauptsächlich bei Fahrzeugen, die mit Straßenzulassung starten möchten, das Problem war.

Ich selbst könnte mich nun freuen, dass ich den Speedster noch nicht verkauft habe und der von der Aufladungsart unabhängige Hubraumfaktor von 1,7 wieder entfallen ist. Ob ich darauf vertrauen mag, dass dies 2020 dann auch noch so ist, darüber muss ich erstmal nachdenken..

"Die Fahrzeuge müssen den technischen DMSB-Bestimmungen für die Gruppe FS entsprechen, zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein oder einen DMSB-Wagenpass für die Gruppe FS besitzen."

Falls sich alle einig sind, dass dies bedeutet "Die Fahrzeuge müssen den technischen DMSB-Bestimmungen für die Gruppe FS entsprechen. Müssen zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein oder einen DMSB-Wagenpass für die Gruppe FS besitzen." ist alles in Ordnung. Andernfalls besorge ich mir einen Fiesta ST 200 mit Motortuning und fahre damit 3A. :twisted:

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 12:59
von Reinhard Stoldt
Eric W. hat geschrieben: Ich selbst könnte mich nun freuen, dass ich den Speedster noch nicht verkauft habe und der von der Aufladungsart unabhängige Hubraumfaktor von 1,7 wieder entfallen ist.
ja Eric, dich würden wir gerne mal wieder beim Clubslalom sehen. Schau dir mal die Ergebnislisten des letzten Jahres an. Da gibt es auch noch eine Klasse 2c. 8)

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 13:32
von Stefan Blank
@dittmar ford: Da kannst Du mal sehen, Didi, dass die "Créme de la Créme" gar nicht daran interessiert ist, Nachwuchs zu generieren, bzw. dafür Sorge zu tragen, dass der Einstieg in den Slalomsport erleichtert wird. Ebenso gibt es auch kein Interesse daran die "Generation 75+" weiter am Geschehen teilhaben zu lassen. Da kommt niemand auf die Idee, beim DMSB darauf einzuwirken, dass unsere älteren Sportkameraden seit Jahrzehnten ihr soziales Umfeld überwiegend im Clubsportbereich finden und diese noch nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung erhalten für eine Nat-C-Lizenz, um an Parkplatzrennen teilnehmen zu können, ohne sich vorher einer aufwändigen ärztlichen Untersuchung unterziehen zu müssen.
Es werden zukünftig ganz viele Veranstalter genau beobachten, wie sich die Anzahl der eingehenden Nennungen entwickelt.
Wenn die Zahl der Bewerber gegen 30 geht, werden wir in diesem Jahr wohl einiges an Absagen erleben...

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 14:08
von Sportfahrer
Reinhard Stoldt hat geschrieben:
Wer zu deinem Sachverständigen geht, den wird es unter Umständen treffen :(
Mh, dann wäre es doch gut wenn du mal eine Liste der Sachverständigen veröffentlichst die es nicht so genau nehmen.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 14:10
von schaschi01
So wie das da jetzt steht, sind die Besteimmungen für die Klasse 3 ja strenger als für die Klasse 2.

In der 2 muss ein Fahrzeug "nur" der StVZO entsprechen, während ich für die Klasse 3 sogar Steueren und Versicherung zahlen muss, da ja zugelassen sein muss.

Wo ist denn da der Sinn?

Und die Aussagen zu den Sicherheitsfolien hier klingen nach Ausreden. Scheinbar wurde da wieder nicht nachgedacht.

Entweder STVZO oder FS. Und FS geht nur mit Folie (wegen Wagenpass). In der STVZO sind die sogar verboten.

Mein Plan in diesem Jahr in der 2 in der 3 zu starten ist auf jeden Fall in Frage gestellt, bei diesem durcheinander. Schade um die investierte Zeit für Umbauten in Richtung 3 . Ein Zurück gibt es nicht. Schade.

Gruß Dirk

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Fr Jan 11, 2019 15:56
von Wilfried Böhmann
Moin !
Nach meiner wie immer unmaßgeblichen Auffassung ist ein DMSB-Sachverständiger bei einer nachträglichen Ergänzung der Fahrzeuggruppe - hier die FS - nicht zuständig. Der Wagenpass enthält auf Seite 4 einige grau unterlegte Felder, die nur vom DMSB auszufüllen sind. Genau in diesen stehen die genehmigten Gruppen!
Dirk:
Hättest du den Artikel 5 der Wagenpassbestimmungen komplett zitiert, wäre auch dir aufgefallen, dass anlässlich der regelmäßigen Wagenpassabnahme das jeweilige technische Reglement der Gruppe(n) unberücksichtigt bleibt. Wie denn auch, wenn mehrere Gruppen eingetragen sind und einige Passagen sich widersprechen.

Quelle DMSB:
5. Gegenstand und Umfang der Abnahme

5.1 Der DMSB-Sachverständige soll bei der Abnahme
die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
für den wettbewerbsmäßigen Einsatz prüfen.

Er hat dabei insbesondere das Vorhandensein der
notwendigen Sicherheitsausrüstung zu kontrollieren.
Die Abnahme ist auf eine allgemeine Sicht- und
Funktionsprüfung beschränkt.

5.2…..

Die Abnahme und Wagenpassausstellung umfasst
nicht die Prüfung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der FIA,
des DMSB und/oder der StVZO

13.4 Eintragungen und Änderungen sind auch durch
die DMSB-Geschäftsstelle, Abt. Technik, möglich.

Seht mal, danach braucht ein Fahrzeug gar nicht vorgeführt zu werden, um die Gruppenangabe zu ergänzen.
WP nach Frankfurt schicken mit kurzem Text "Bitte um Erweiterung der Gruppenangabe auf Gr. FS"
Meinetwegen auch H oder E1 !

Müsste doch so gehen....
Gruß
W. Böhmann