Norddeutsche Ergänzungen 2019

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schaschi01
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von schaschi01 »

Wilfried Böhmann hat geschrieben:Moin !
...
Dirk:
Hättest du den Artikel 5 der Wagenpassbestimmungen komplett zitiert, wäre auch dir aufgefallen, dass anlässlich der regelmäßigen Wagenpassabnahme das jeweilige technische Reglement der Gruppe(n) unberücksichtigt bleibt. Wie denn auch, wenn mehrere Gruppen eingetragen sind und einige Passagen sich widersprechen.
...

Danke Wilfried,

da habe ich wirklich nicht komplett gelesen.
Da ich ja den Wagenpass noch beantragen muss, brauche ich also einfach F, H und FS eintragen. Der aktuelle Zustand des Wagens muss dann bei der Abnahme nicht allen Gruppen entsprechen?
Der Sachverständige prüft nur die Sicherheit des Fahrzeugs?

Gruß
Dirk
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Sportfahrer »

Moin Wilfried,

ok, das betrifft dann eventuell die Erweiterung des Wagenpasses. Was ist bei Neuerteilung bzw. Verlängerung ?
Muss eine Folie vorhanden sein oder nicht ?
Mein Sachverständiger sagt dazu : Ja , weil er die Sicherheitsaustattung bezüglich der eingetragenen Gruppe prüft.

Die Diskussion wegen eines Stückes Folie ist sowieso müssig. Jedoch sollte es geklärt sein was bei der Abnahme vorhanden sein muss.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Reinhard Stoldt
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Sportfahrer hat geschrieben: ok, das betrifft dann eventuell die Erweiterung des Wagenpasses. Was ist bei Neuerteilung bzw. Verlängerung ?
Muss eine Folie vorhanden sein oder nicht ?
Mein Sachverständiger sagt dazu : Ja , weil er die Sicherheitsaustattung bezüglich der eingetragenen Gruppe prüft.
Denke mal an einen Wagenpass, der Gruppe G, F, H, FS umfasst. Hier ist ein Widerspruch wie Wilfried geschrieben hat, da die Folie in G nicht vorgeschrieben ist.
Ich habe zwar die Folie immer drin gehabt, ist aber nicht kontrolliert worden. Nach meiner Erfahrung sieht sich der Sachverständige den Käfig/Bügel wenn vorhanden und den Sitz und Gurt genau an, das war's. Ich glaube dein Sachverständiger ist die Ausnahme :?
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EWO
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von EWO »

HaPe hat geschrieben:Hallo Dirk !
für lupenreine Gruppe F Fahrzeuge die im DMSB Sport mit gültigem Wagenpass für die F starten, ist ein Start in der Gruppe 3 nur möglich wenn man im Rahmen
einer Wagenpassabnahme die Gruppe FS nachtragen lässt.
Ich kann mich noch ganz dunkel an eine Aussage von Eckehard im großen 2017er NDE-Thread erinnern, wo er zum Ausdruck brachte, dass es nicht das Ziel der NDE ist alle DMSB-Fahrzeuge das Starten dort zu ermöglichen.

https://rennsportforum.de/phpbb/viewtop ... 105#p96349
Da irrst du aber.
Die damalige Aussage bezog sich suf die Gruppe 2.
Im Gegenteil:Ich habe immer das Ziel verfolgt das jedes Fzg egal ob DMSB-Gruppe jedweder Art (auch frühere Gruppen) oder Stvzo-Fzg im norddt. Clubslalom startberechtigt sind.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von HaPe »

Hallo Eckehard !
Da irrst du aber.
Die damalige Aussage bezog sich suf die Gruppe 2.
Danke für die Klarstellung.
Wenn man das verlinkte Statement liest, ergibt sich für mich eine andere Schlussfolgerung.
--
Hans-Peter

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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

@EWO, Hape

es ging darum das man mit F Autos und Wagenpass jedoch ohne HU nicht in der Klasse 2 starten darf.

Nun haben wir aber 2019 und ein neues Reglement. Ich denke damit kann man ganz gut leben.
Es gibt einen klaren Bezug zu einem Reglement (FS) in der Klasse 3 womit man arbeiten kann.
Das Mindestgewicht begrüße ich ebenfalls , mit der Scheibenfolie hätte ich mich nicht beschäftigt.

Wer das Reglement erfüllen will wird das auch hinbekommen.
Schauen wir nach vorn und gut.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Edwin Speckmann
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Edwin Speckmann »

Hallo Hütchenjäger,
Scheibenfolie kann ich bald nicht mehr hören.
Wehe, kommen jetzt auch noch die Haubenhalter wieder aus der Versenkung.
Schaut doch mal hier: https://www.rennsportshop.com/de-fahrze ... gINf_D_BwE
Sicherheitsfolie mit ABE, mit Prüfzeichen und Prüf Nummer für 34,90 € plus Porto/Verpackung.
Was kostet ein Slick?????
Wenn ich eine ABE habe, muss die Folie nicht eingetragen (StVZO) werden und ich darf sie im öffentlichen Straßenverkehr drin haben.

Beste Grüße aus Bremen
Edwin Speckmann
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von EWO »

kompliziert wird erst dann
, wenn der DMSB an dem FS Regelwerk mal wieder 'optimiert' nicht ahnend das damit der CS im hohen Norden gleich mit geändert wird.
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Michael Schneppe
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Michael Schneppe »

Scheibenfolie, Haubenhalter und so'n Zeugs interessiert mich gar nicht. Hat der olle Fiesta. Aber dass man in der offenen Gruppe 3 nun einen Wagenpass oder eine Strassenzulassung benötigt, nervt doch sehr. Warum??? Geht in der Gruppe 2 doch auch ohne.
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HaPe
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von HaPe »

Aber dass man in der offenen Gruppe 3 nun einen Wagenpass oder eine Strassenzulassung benötigt, nervt doch sehr. Warum??? Geht in der Gruppe 2 doch auch ohne.
Kasperle-Theater bei den Wikingern :lol:
--
Hans-Peter

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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Sportfahrer »

HaPe hat geschrieben:
Aber dass man in der offenen Gruppe 3 nun einen Wagenpass oder eine Strassenzulassung benötigt, nervt doch sehr. Warum??? Geht in der Gruppe 2 doch auch ohne.
Kasperle-Theater bei den Wikingern :lol:
Moin,

ganz einfach damit jedes Fahrzeug was im Rahmen einer versicherungspflichtigen Motorsportveranstaltung alle 2 Jahre
entweder einer technischen Überwachungseinrichtung (GTÜ, KüS,Dekra, TüV etc.) oder
einem DMSB Sachverständigen vorgeführt wird.

In der Klasse 1 und 2 ist eine gültige HU vorzulegen und in der Klasse 3 entweder Strassenzulassung (dann autom. mit gültiger HU)
oder Im Rahmen des Wagenpasses die zweijährige Abnahme durch den DMSB Sachverständigen. Da man sich auch in der Klasse 3
auf ein Reglement bezieht muss, und dafür das FS Reglement gewählt hat, ist es somit auch einzuhalten.
Ob man dann eventuell trotz versicherungstechnischer Anforderungen den Zusatz erfinden könnte :
"Abweichend vom DMSB Reglement der Gruppe FS reicht der Nachweis über die Zulassungsfähigkeit (also STVZO Konform, gültige HU & AU)"
entzieht sich meiner Kenntnis.
Sicherlich handeln die meisten Fahrer bezüglich der Technik und Sicherheit in Eigenverantwortung sehr pflichtbewusst ,
aber leider nicht Alle. Bei so mancher Ranz-Kiste vor Ort wird das deutlich.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Michael Schneppe
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Michael Schneppe »

Versicherungstechnische Anforderungen? Aha ... . Und wenn's alle zwei Jahre nun überprüft wird, kann man sich die Technische Abnahme vor Ort dann ja sparen. Oder wie?

Die Zulassungsfähigkeit wie in der Gruppe 2 sollte doch ausreichen, oder?
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Sportfahrer »

Michael Schneppe hat geschrieben:Versicherungstechnische Anforderungen? Aha ... . Und wenn's alle zwei Jahre nun überprüft wird, kann man sich die Technische Abnahme vor Ort dann ja sparen. Oder wie?

lieber nicht

Die Zulassungsfähigkeit wie in der Gruppe 2 sollte doch ausreichen, oder?

Sehe ich auch so. Warum man sich seitens des DMSB und der Regelmacher der NDE dagegen sperrt kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht gibt es sogar einen Grund. Die Wagen- Referenten sollte darauf eine Antwort haben.

Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Michael Schneppe
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Michael Schneppe »

Na das mit der Technischen Abnahme war nicht ernst gemeint. "Lieber nicht" passt schon. :-D

Hab vorhin erfahren, dass es im hohen Norden Unfälle gab, die eventuell zur Verschärfung geführt haben könnten. Aber warum wird das dann nicht kommuniziert?

So. Schönen Sonntag.
CodeRed
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von CodeRed »

Sportfahrer hat geschrieben: Moin,

ganz einfach damit jedes Fahrzeug was im Rahmen einer versicherungspflichtigen Motorsportveranstaltung alle 2 Jahre
entweder einer technischen Überwachungseinrichtung (GTÜ, KüS,Dekra, TüV etc.) oder
einem DMSB Sachverständigen vorgeführt wird.
....Eigentumsnachweis v.s Verzichtserklärung ist hier auch auf keinen Fall zu vernachlässigen!

Ich halte das für eine gute Lösung so!
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