Norddeutsche Ergänzungen 2017

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

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YellowMellow
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von YellowMellow »

"Wonach bitte soll in der Gr. 3 denn die Einstufung erfolgen ? Ob 3a oder 3b, nach welchem Dokument denn? Ohne Wagenpass wird es nicht möglich sein, die Angaben über den Hubraum - und darauf basierend auch das Mindestgewicht - zu dokumentieren."

Meines Wissens wird der Hubraum der im Wagenpass angegeben wird auch nicht durch einen Dritten stringent überprüft, was das angeht könnte im Wagenpass genauso eine Fehlangabe gemacht worden sein. Ich denke das Nennformular reicht zur Hubraumermittlung absolut aus. Alles andere wäre grob unsportlich.

Ansonsten Daumen hoch, ich finde das neue Regelwerk gelungen. :)
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

eine Verständnisfrage :

Wenn ich es richtig verstehe dann muß ich mich bei der Nennung in der 3 für eine DMSB Gruppe entscheiden und somit das Regelwerk dieser gewählten Gruppe erfüllen.
Abweichend darf ich ohne Wagenpass und ohne Zulassungsfähigkeit antreten.

Wähle ich z.B die Gruppe FS oder H benötige ich alle geforderten technischen Vorgaben. z.B. Scheibenfolie , Ölsammelbehälter 2l etc.
Wähle ich die F dann muss meine Drosselklappe original sein und mein Motorblock und Kopf vom Grundmodell stammen und die Folie ebenfalls vorhanden sein .
ist das so korrekt ?
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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handyman

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von handyman »

Sportfahrer hat geschrieben:Moin,

eine Verständnisfrage :

Wenn ich es richtig verstehe dann muß ich mich bei der Nennung in der 3 für eine DMSB Gruppe entscheiden und somit das Regelwerk dieser gewählten Gruppe erfüllen.
Abweichend darf ich ohne Wagenpass und ohne Zulassungsfähigkeit antreten.

Wähle ich z.B die Gruppe FS oder H benötige ich alle geforderten technischen Vorgaben. z.B. Scheibenfolie , Ölsammelbehälter 2l etc.
Wähle ich die F dann muss meine Drosselklappe original sein und mein Motorblock und Kopf vom Grundmodell stammen und die Folie ebenfalls vorhanden sein .
ist das so korrekt ?
dirk, sehe ich auch so. da es sich um eine offene klasse handelt, fahre ich , mit einem gruppe g, gruppe fs, gruppe h u.s.w. auto , mit den vorgeschriebenen regeln. wo ist da das problem. guppe g- ohne alles, gruppe fs--da kunststoffhauben eben mit haubenhalter,da sie ja wegfliegen können,-etc. folie. also mit einem g auto--ohne alles ( wie in der dmsb) gehandhabt wird. klarer geht es doch nicht.
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Leini
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Leini »

Haubenhalter nur bei Kunststoffhauben?

Was ist mit Autos wie Lotus Elise, Caterham, ....? Nicht zugelassen. Sah man ja mal gelegentlich bei Clubslalomveranstaltungen in der Gruppe 3.

Gruß
Christoph
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Eric W.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Eric W. »

Wir Kunststoffhaubenfahrer wissen da besser, was in den Reglements steht. Stand 2017 sind beim Salom in H und FS die serienmäßigen Haubenbefestigungen mit 2 Scharnieren und serienmäßiger Verriegelung aureichend.

Vom Material der Haube steht dabei nirgendwo etwas. Der spezielle Bezug auf Kunststoffhauben stammt sicher aus unseren Diskussionen der letzten Monate.
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

ich denke mit dem Reglement kann man nun arbeiten. Es ist alles nachvollziehbar und überprüfbar .Die Teilnehmer, Veranstalter und TK´s
haben eine wasserdichte Vorlage (siehe Gruppen aus DMSB Handbuch) und alle können ohne wenn und aber nachlesen was eingehalten werden muss.

Das Problem es würde ein Beweis fehlen ( Wagenpass oder KFZ Papiere) wonach "garantiert" wird wieviel Hubraum ein Fahrzeug hat zwecks Einstufung in die richtige Klasse 3 sehe ich nicht.
Der Bewerber gibt in der Nennung Auskunft über den Hubraum, der dann bei der Veranstaltung eingehalten werden muss, egal was in den Papieren stehen würde. Zumal weder beim TÜV noch bei der Wagenpassabnahme der Hubraum ermittelt wird.

Jetzt kann es also losgehen.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von handyman »

Sportfahrer hat geschrieben:Moin,

ich denke mit dem Reglement kann man nun arbeiten. Es ist alles nachvollziehbar und überprüfbar .Die Teilnehmer, Veranstalter und TK´s
haben eine wasserdichte Vorlage (siehe Gruppen aus DMSB Handbuch) und alle können ohne wenn und aber nachlesen was eingehalten werden muss.

Das Problem es würde ein Beweis fehlen ( Wagenpass oder KFZ Papiere) wonach "garantiert" wird wieviel Hubraum ein Fahrzeug hat zwecks Einstufung in die richtige Klasse 3 sehe ich nicht.
Der Bewerber gibt in der Nennung Auskunft über den Hubraum, der dann bei der Veranstaltung eingehalten werden muss, egal was in den Papieren stehen würde. Zumal weder beim TÜV noch bei der Wagenpassabnahme der Hubraum ermittelt wird.

Jetzt kann es also losgehen.
take off-hyvää matka !! :wink:
Cougar_01
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Cougar_01 »

Leini hat geschrieben:Was ist mit Autos wie Lotus Elise, Caterham, ....? Nicht zugelassen. Sah man ja mal gelegentlich bei Clubslalomveranstaltungen in der Gruppe 3.
Da steht ja "oder zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen oder zulassungsfähig sein" von daher steht der Teilnahme mit einer Elise, Ariel Atom, BAC Mono... nichts im Wege.
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

wenn die Fahrzeuge folgendes erfüllen steht dem nichts im Wege.

Deutschland gemäß StVZO zulas-
sungsfähig sein, d. h. es muss für das Basisfahrzeug
eine ABE, EBE oder EWG-Gesamtbetriebserlaubnis
bestehen.

Trifft das zu ?
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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2017
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von 2017 »

EWO hat geschrieben:du siehst etwas falsch.
Wagenpass oder Brief muss doch vorliegen, nur muss er nicht "gültig" sein, das Fzg darf somit auf einem alten Stand stehenbleiben.
Das halte ich auch für falsch!



Gruppe 3 Offen
Die Fahrzeuge müssen den DMSB-Gruppen G, F, H, FS, E1, CTC oder CTG entsprechen oder zum
öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen oder zulassungsfähig sein. Für
die Gruppe FS gilt die Gewichtsstaffel für Bergrennen. Abweichend zu den Regelungen der vorstehend
genannten Gruppen, müssen die Fahrzeuge dieser Gruppe nicht zum öffentlichen Straßenverkehr in der
Bundesrepublik Deutschland oder durch einen DMSB-Wagenpass zugelassen sein.


Das rot markierte ist dann Stand 2016, da waren in der Gruppe 3 weder Zulassungsfähigkeit noch Wagenpass gefordert.
Ein abgelaufener Wagenpass ist wie kein Wagenpass, sozusagen nicht exsistent.
Zuletzt geändert von 2017 am Mi Feb 22, 2017 18:45, insgesamt 1-mal geändert.
Nur die Einhaltung von festen Regeln gewährleisten fairen Motorsport
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von EWO »

Ich bin raus hier.
Werde nur noch zensierend eingreifen oder das Thema dicht machen.
Wilfried Böhmann
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Hallo, Freund 2017!!
Bitte, wenn du mich schon zitieren willst, mach das so wie die meisten hier:
Schaltfläche "Zitieren "drücken, dann deinen Text darunter schreiben, aber nicht meinen Originaltext verändern!
Der blaue Text stammt nicht von mir. Rot gefärbt habe ich auch nichts.

( EWO, gib doch mal eine Gebrauchsanweisung heraus...)

Gruß
WB
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PumaTreter
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von PumaTreter »

Hallo 2017,

ich verstehe deinen letzten Post nicht. Mir ist nicht klar, auf welches Problem du aufmerksam machen möchtest. Kannst du mir bitte mit einer Erläuterung helfen, dich zu verstehen?

Ich sehe, dass du einen Satz hervorgehoben hast und dazu etwas geschrieben hast. Aber das Regelwerk zur Gruppe 3 besteht auch aus den Sätzen darüber. Und alle zusammen ergeben für mich Sinn. Daher meine Frage...

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
handyman

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von handyman »

PumaTreter hat geschrieben:Hallo 2017,

ich verstehe deinen letzten Post nicht. Mir ist nicht klar, auf welches Problem du aufmerksam machen möchtest. Kannst du mir bitte mit einer Erläuterung helfen, dich zu verstehen?

Ich sehe, dass du einen Satz hervorgehoben hast und dazu etwas geschrieben hast. Aber das Regelwerk zur Gruppe 3 besteht auch aus den Sätzen darüber. Und alle zusammen ergeben für mich Sinn. Daher meine Frage...

Viele Grüße
Achim
achim,laß nach, daß nimmt sonst kein ende mehr. wir sind mit der neuen regelung einverstanden. lieber ewo mach der sache hier ende. das regelwerk steht und damit ist jetzt alles geschrieben. gruß bernd
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PumaTreter
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von PumaTreter »

Wäre für mich auch OK. Es ist bestimmt eine gute Idee, die Theorie hier zu beenden und abzuwarten, wie sich das Reglement in der Praxis bewährt.
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