Neue Zwischenstände in der DM

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ingo gutmann

Neue Zwischenstände in der DM

Beitrag von ingo gutmann »

Hallo Slalomfans,

auf der Page des DMSB unter Automobilsport - Meisterschaftsstände - 2004
sind die neuesten Stände der Slalom-DM online.
Ebenso der erste Offizielle Zwischenstand zum Rennslalom-Cup.
Dort sind immerhin 43 Teilnehmer eingeschrieben.
Klasse !! fürs erste Jahr.

Ingo
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205

Re: Neue Zwischenstände in der DM

Beitrag von 205 »

Hallo Ingo,

ich nehme mal an, dass diese Ergebnisse (und auch das vom 2.Ahlhorntag) vorläufig sind. Claus Gerlach wird das Urteil der SpoKo mit Sicherheit in Frankfurt anfechten, weil der Wertungsausschluß wegen einer solchen Geringfügigkeit überzogen ist und nicht hätte ausgesprochen werden dürfen, da der Helm ja keinen Bestandteil des Fahrzeugs in dem Sinne darstellt (sieht man auch daran, dass dieser beim Wiegen nicht mitgewogen wird).

Gruss,
Thomas


>Hallo Slalomfans,
>
>auf der Page des DMSB unter Automobilsport - Meisterschaftsstände - 2004
>sind die neuesten Stände der Slalom-DM online.
>Ebenso der erste Offizielle Zwischenstand zum Rennslalom-Cup.
>Dort sind immerhin 43 Teilnehmer eingeschrieben.
>Klasse !! fürs erste Jahr.
>
>Ingo
Stefan Kunze

Re: Re: Neue Zwischenstände in der DM

Beitrag von Stefan Kunze »

>ich nehme mal an, dass diese Ergebnisse (und auch das vom 2.Ahlhorntag) vorläufig sind. Claus Gerlach wird das Urteil der SpoKo mit Sicherheit in Frankfurt anfechten, weil der Wertungsausschluß wegen einer solchen Geringfügigkeit überzogen ist und nicht hätte ausgesprochen werden dürfen, da der Helm ja keinen Bestandteil des Fahrzeugs in dem Sinne darstellt (sieht man auch daran, dass dieser beim Wiegen nicht mitgewogen wird).



Nur zum besseren Verständnis:
Gegen die Entscheidung eines Rennleiters hat ein Teilnehmer ein Protestrecht. Der Protest wird dann von den Spokos entschieden. Gegen diese Entscheidung (oder wenn die Entscheidung zum Ausschluß nicht vom RL sondern sofort von den Spokos getroffen wurde) hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb einer Stunde nach Verkündigung der Protestentscheidung durch die Spokos Berufung anzukündigen, die dann binnen 48 Stunden beim DMSB schriftlich eingelegt werden muß. (Handbuch Rechts- und Verfahrensordnung VI.)
Wenn eine Berufung innerhalb der Stunde nicht angekündigt wurde, wird das (neue, event. geänderte) Ergebnis, was bis dahin ausgesetzt wurde, offiziell gültig und veröffentlicht. Damit entfällt jeder weitere Rechtsanspruch für den Betroffenen.
Wird die Berufung angekündigt, ist das Ergebnis ausgesetzt, und wird meist als vorläufig bezeichnet. (Proteste ISG Kap. 12)

Zweitens: Außerdem gibt es für die Höhe der Bestrafungen bei welchen Vergehen auch immer keine Maßstäbe. Sie liegen im Rahmen des jeweiligen Entscheidungsträgers. Man ist also gewissermaßen vom Fingerspitzengefühl der verschiedenen Beteiligten abhängig. Wie im Clubsport und in anderen Belangen auch.

Und: Verstöße müssen sich übrigens nicht nur gegen Technik richten. Selbst das Verhalten eines Teilnehmers/Veranstalters, der sich völlig daneben benimmt, kann geahndet werden.

Und weiter: Die Entscheidung kann sich nur auf die betreffende Veranstaltung beziehen. Was gestern oder vor drei Wochen bei einer anderen Veranstaltung war, ist gegessen.
205

Re: Re: Re: Neue Zwischenstände in der DM

Beitrag von 205 »

>Nur zum besseren Verständnis:
>Gegen die Entscheidung eines Rennleiters hat ein Teilnehmer ein Protestrecht. Der Protest wird dann von den Spokos entschieden. Gegen diese Entscheidung (oder wenn die Entscheidung zum Ausschluß nicht vom RL sondern sofort von den Spokos getroffen wurde) hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb einer Stunde nach Verkündigung der Protestentscheidung durch die Spokos Berufung anzukündigen, die dann binnen 48 Stunden beim DMSB schriftlich eingelegt werden muß. (Handbuch Rechts- und Verfahrensordnung VI.)
>Wenn eine Berufung innerhalb der Stunde nicht angekündigt wurde, wird das (neue, event. geänderte) Ergebnis, was bis dahin ausgesetzt wurde, offiziell gültig und veröffentlicht. Damit entfällt jeder weitere Rechtsanspruch für den Betroffenen.
>Wird die Berufung angekündigt, ist das Ergebnis ausgesetzt, und wird meist als vorläufig bezeichnet. (Proteste ISG Kap. 12)
>
>Zweitens: Außerdem gibt es für die Höhe der Bestrafungen bei welchen Vergehen auch immer keine Maßstäbe. Sie liegen im Rahmen des jeweiligen Entscheidungsträgers. Man ist also gewissermaßen vom Fingerspitzengefühl der verschiedenen Beteiligten abhängig. Wie im Clubsport und in anderen Belangen auch.
>
>Und: Verstöße müssen sich übrigens nicht nur gegen Technik richten. Selbst das Verhalten eines Teilnehmers/Veranstalters, der sich völlig daneben benimmt, kann geahndet werden.
>
>Und weiter: Die Entscheidung kann sich nur auf die betreffende Veranstaltung beziehen. Was gestern oder vor drei Wochen bei einer anderen Veranstaltung war, ist gegessen.


Danke für diese Info, Stefan.
Dann scheint die Sache wohl klar zu sein, als denn Claus keine Berufung angekündigt (mündlich?) oder dem DMSB kein diesbezügliches Schreiben vorliegt.
Da ich bei der Veranstaltung nicht zugegen war, weiß ich auch nicht was sich dort konkret ereignet hat...
Stefan Kunze

Re: Re: Re: Re: Neue Zwischenstände in der DM

Beitrag von Stefan Kunze »

>Danke für diese Info, Stefan.
>Dann scheint die Sache wohl klar zu sein, als denn Claus keine Berufung angekündigt (mündlich?) oder dem DMSB kein diesbezügliches Schreiben vorliegt.
>Da ich bei der Veranstaltung nicht zugegen war, weiß ich auch nicht was sich dort konkret ereignet hat...

Mir geht es auch so. Wenn eine Ankündigung gekommen wäre, hätte der Veranstalter das Ergebnis nicht als offizielles Endergebnis verkünden können, sondern dann muß das schwebende Verfahren klar ersichtlich sein. Meist durch den Passus in der Liste: Ergebnis für diese Klasse ausgesetzt ohne Namen, Platzierungen, Zeiten, usw.
Dieter ( Japanese )

Re: Re: Re: Re: Re: Neue Zwischenstände in der DM

Beitrag von Dieter ( Japanese ) »

hallo Stefan,

....es sei denn, Claus wäre von den Spokos nicht über seine Rechte informiert worden, und
hätte erst jetzt Kenntnis davon genommen. Dann hätte er die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ( oder so ) und ab Kenntnis diese 48 Stunden Zeit - falls ich mich nicht irre.
Aber auch mich interessiert nach wie vor, wer da so gerührt hat.

Grüße

Dieter ( Japanese )
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